Aktuelles von der MR Unterallgäu GmbH
Vogelschutzzeit

Die Vogelschutzzeit beginnt jedes Jahr am 1. März und endet am 30. September. In diesen 7 Monaten der Schutzzeit sollen vor allem Vögel die Möglichkeit haben, in Ruhe zu brüten und ihre Jungen aufzuziehen.
In der Zeit ist es verboten Bäume, die außerhalb des Waldes stehen, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen.
Erlaubt sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.
Baumpflege und Rodungsarbeiten
Projekt: Autobahn A96
Projekt Waltenhausen
Projekt: Anlage Ausgleichsflächen
Projekt Kempten (Halde Nord)
Projekt: Anlage Ausgleichsflächen
Projekt Weißenhorn
Projekt: Bachrenaturierung und Anlage Ausgleichsflächen
Projekt Kempten (Hirschdorfer Brücke)
Projekt: Anlage Ausgleichsflächen
Projekt Gessertshausen
Projekt: Bachrenaturierung und Anlage Ausgleichsflächen